Besenreine Übergabe

besenreine Übergabe bei einer Entrümpelung

Was versteht man unter „besenreine Übergabe“?

 

Der Begriff „besenreine Übergabe“ wird verwendet, um einen Zustand zu beschreiben, in dem ein Raum, eine Immobilie oder ein Bereich so verlassen wird, dass er sauber und aufgeräumt ist. Es bedeutet, dass keine Gegenstände oder Abfälle zurückgelassen werden und der Raum in einem ordentlichen Zustand übergeben wird.

Der Ausdruck wird häufig im Zusammenhang mit Mietverträgen, Umzügen, Entrümpelungen oder der Rückgabe von Räumlichkeiten verwendet, um zu verdeutlichen, dass ein sauberer Zustand hergestellt wurde und keine weiteren Reinigungsarbeiten oder Aufräumarbeiten seitens des Mieters oder Nutzers erforderlich sind.

 

„besenrein“ in Mietverträgen

 

In Mietverträgen ist häufig festgehalten, dass die Immobilie „besenrein“ hinterlassen werden muss. Doch was genau ist unter diesem Ausdruck zu verstehen?

„Besenrein“ impliziert vor allem die Beseitigung von sichtbarem Schmutz und deutlichen Schäden. Mieter sind generell dazu angehalten, die Wohnung oder das Haus in einem ähnlichen Zustand zurückzugeben, wie sie es beim Einzug vorgefunden haben. Allerdings wird hierbei herkömmlicher Verschleiß berücksichtigt. Bei Unsicherheiten bezüglich des Ausmaßes der erforderlichen Instandsetzung kann das bei der Übergabe erstellte Protokoll als Vergleichsgrundlage dienen. Dieses Dokument dient als Nachweis, welche Mängel möglicherweise schon beim Antritt des Mietverhältnisses vorhanden waren.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist es erforderlich, dass die Wohnung oder das Haus in einem Zustand zurückgegeben wird, der allgemein als „besenrein“ bezeichnet wird. Dies beinhaltet, dass alle Räume leergeräumt sowie gefegt oder gestaubsaugt sein sollten, und die Sanitäranlagen müssen gründlich gereinigt sein. Fenster sind von dieser Grundreinigung normalerweise ausgenommen. Der Bundesgerichtshof hat „besenrein“ als „oberflächlich mit dem Besen gesäubert“ definiert (siehe BGH AZ.: VIII ZR 124/05). Damit gilt die Verpflichtung des Mieters mit einer einfachen Säuberung als erfüllt.

Trotzdem kann es nötig sein, Instandsetzungen vorzunehmen oder Schäden zu reparieren. Dies trifft zu, wenn die Wohnung über den normalen Gebrauch hinaus abgenutzt oder beschädigt wurde, beispielsweise bei nicht vereinbarungsgemäßer Nutzung. Dazu zählen Löcher von Bohrungen, Kratzer im Parkett oder ähnliche Beschädigungen.

Kann ein Schaden nicht mit einer unkomplizierten Malerarbeit gebessert werden, muss der Mieter die entstandene Beschädigung instand setzen. Renovierungen können somit erforderlich sein, selbst wenn im Mietvertrag nur von einer „besenreinen“ Übergabe gesprochen wird. Häufig ist es sinnvoll, hierfür professionelle Dienstleister, bzw. Entrümpler einzuschalten, um die Wohnung ordnungsgemäß zu leeren und besenrein zu hinterlassen.

 

Praktische Tipps:

 

  1. Entfernen Sie sämtliche Gegenstände, die nicht zum Raum gehören, wie persönliche Habseligkeiten, Möbel oder Abfall. Ob die Küche oder andere Einbauten entfernt werden müssen, sollten Sie vorab mit dem Vermieter bzw. Eigentümer klären.
  2. Reinigen Sie den Raum gründlich, einschließlich der Böden, Wände, Decken und Fenster. Verwenden Sie geeignete Reinigungsmittel wie Besen, Wischer und Staubsauger.
  3. Entfernen Sie Staub und Schmutz von sämtlichen Oberflächen. Wischen Sie sie mit einem feuchten Tuch ab.
  4. Reinigen Sie alle Sanitäranlagen, einschließlich Toiletten, Waschbecken und Duschen. Entfernen Sie Kalkablagerungen und reinigen Sie die Fliesen gründlich.
  5. Überprüfen Sie den Raum auf eventuelle Schäden wie Risse oder Bohrlöcher. Reparieren Sie kleine Schäden mit Schnellspachtel. Größere Schäden sollten von einem Fachmann repariert werden.
  6. Leeren und reinigen Sie alle Einbauschränke und die Küche – sofern noch vorhanden.
  7. Reinigen Sie alle Elektrogeräte, wie Herd, Backofen, Kühlschrank oder Geschirrspüler, gründlich. Entfernen Sie Fett, Flecken und Lebensmittelreste.
  8. Entsorgen Sie Abfälle und Müll ordnungsgemäß. Verwenden Sie dafür geeignete Behälter und stellen Sie sicher, dass keine Abfälle zurückbleiben.
  9. Überprüfen Sie abschließend den Raum auf eventuell übersehene Bereiche oder Rückstände und beheben Sie diese, um sicherzustellen, dass der Raum in einem besenreinen Zustand ist.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass der Raum ordentlich, sauber und für eine besenreine Übergabe bereit ist.

 

Häufig gestellte und verwandte Fragen hierzu:

 

Wann ist eine Wohnung besenrein?

Was bedeutet die Wohnung besenrein übergeben?

Wie muss ich die Wohnung bei Auszug hinterlassen?

Was muss bei „besenrein“ gemacht werden?

Wie sauber muss die Wohnung bei Übergabe sein?