Asbestsanierung oder Abriss? 10 Entscheidungshilfen für Hausbesitzer

asbest sanierung

Einleitung:
Als Hausbesitzer stehen Sie vor einer großen Verantwortung, wenn Asbest in Ihrer Immobilie festgestellt wird. Angesichts der strengen gesetzlichen Vorschriften zur Sanierungspflicht von Asbest können die Optionen begrenzt sein. Eine fachgerechte Sanierung ist oft unerlässlich, um die Gesundheitsrisiken zu minimieren und den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dennoch kann es Situationen geben, in denen ein Abriss die praktikablere Lösung darstellt. In diesem Artikel beleuchten wir zehn wesentliche Punkte, die Ihnen helfen, eine fundierte Entscheidung zwischen Asbestsanierung und Abriss zu treffen.

1. Gesetzliche Sanierungspflicht
In Deutschland besteht eine Sanierungspflicht für Asbest, wenn eine Gefährdung von Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Dies ist oft der Fall bei brüchigen oder beschädigten Asbestmaterialien. Informieren Sie sich genau über die gesetzlichen Bestimmungen, da diese Ihre Entscheidung maßgeblich beeinflussen. Seitens der EU besteht eine Richtlinie, die besagt, dass alle Gebäude in der EU bis zum Jahr 2032 asbestfrei sein müssen: „Asbestfreies Europa“. Leider ist dies kaum bekannt und von der Bundesregierung bisher nicht klar umgesetzt.

2. Asbestzustand und Lage
Eine professionelle Beurteilung und Analyse auf Asbest ist unerlässlich. Befindet sich der Asbest in leicht zu erreichenden Bereichen und ist er in einem stabilen Zustand, fällt die Entscheidung oft zugunsten der Sanierung aus.

3. Gefährdungsbeurteilung
Die Gefahren, die von Asbest ausgehen, sind nicht zu unterschätzen. Eine sorgfältige Risikoabschätzung durch Fachleute ist notwendig, um zu bestimmen, wie dringend eine Sanierung ist.

4. Kosten-Nutzen-Rechnung
Vergleichen Sie die anfallenden Kosten für eine Sanierung mit denen eines Abbruchs und Neubaus. Auch bei einem Abbruch muss das Asbest fachgerecht entfernt und entsorgt werden. Liegt ein Asbestfall vor, muss dies den Abbruchunternehmen zwingend mitgeteilt werden. Bedenken Sie dabei, dass eine unsachgemäße Handhabung von Asbest hohe Folgekosten nach sich ziehen kann.

5. Zeitrahmen für Sanierung und Abriss
Beurteilen Sie, wie viel Zeit für eine Sanierung im Vergleich zum Abriss benötigt wird. Auch hier gilt: Bei einem Abbruch muss ebenso das Asbest nach den aktuell gültigen Richtlinien entfernt und entsorgt werden.

6. Wert des Gebäudes
Bedenken Sie den momentanen und zukünftigen Wert Ihrer Immobilie. Kann dieser durch eine sachgemäße Asbestsanierung gesteigert werden, oder ist ein Neubau die bessere Investition?

7. Folgen für den Gebäudebetrieb
In manchen Fällen, besonders bei Gewerbeimmobilien, ist zu prüfen, ob ein Abriss und Neubau die Unternehmensprozesse weniger stören würde als eine langwierige Sanierung.

8. Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Eine fachgerechte Sanierung und eine nachhaltige Entsorgung von Asbest ist entscheidend für die Gesundheit von Bewohnern und auch der ausführenden Handwerker. Eine fachgerechte Sanierung gewährleistet die sichere Entfernung und Entsorgung von Asbestprodukten.

9. Zukunftsfähigkeit der Immobilie
Fragen Sie sich, ob eine Immobilie nach einer Sanierung modernen Anforderungen genügen kann oder ob es sich lohnt, komplett neu zu bauen. Der Charme alter Gebäude steht oft der freien Planung eines Neubaus gegenüber.

10. Mögliche Fördermittel und Unterstützung
Erkundigen Sie sich nach Fördermitteln oder finanzieller Unterstützung für die Sanierung von asbestbelasteten Gebäuden, da diese Ihre Entscheidung beeinflussen können.

 

Fazit:

In jedem Fall ist es ratsam, vor einer Entscheidung möglichst viele Informationen über die betreffende Immobilie einzuholen. Dabei sollten das Baujahr, Bauweise, sowie sämtliche Renovierungs- und Umbaumaßnahmen berücksichtigt werden.

Ein genauer Blick in die vorhandenen Baugenehmigungsunterlagen ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, falls vorhanden. Diese Dokumentation zeigt auf, ob die baulichen Maßnahmen offiziell genehmigt wurden. Tatsächlich gibt es Fälle, in denen auch ohne eine baurechtliche Genehmigung errichtete Gebäude weiter existieren dürfen – Stichwort: Bestandsschutz! Sobald an solchen Gebäuden Änderungen vorgenommen werden, könnte der Bestandsschutz aufgehoben werden, was in einem Fiasko enden kann. Dies könnte wiederum jede Sanierungsplanung zunichtemachen.

Als professionelles Unternehmen für Asbestsanierung beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei allen Schritten – von der Einschätzung über die Sanierung bis hin zur fachgerechten Entsorgung. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Ihrer Sanierungspflicht nachzukommen und gleichzeitig die beste Vorgehensweise für Ihr Gebäude sicherzustellen.